Preise und Zahlungsbedingungen

a) Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
b) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
c) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
d) Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse via Banküberweisung, Barzahlung vor Ort, Stripe (Kreditkarte)

Lieferfristen
a) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
b) Sollten wir die vereinbarten Termine und Lieferfristen zu überschreiten, ist der Kunde, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, berechtigt vom Kauf zurückzutreten. Regressforderungen sind gänzlich ausgeschlossen.

Lieferung
a) Unsere (LVI Haustechnik GmbH) Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Die Lieferung erfolgt auf Wunsch des Kunden. Dieser akzeptiert die jeweiligen Versandkosten welche entweder beim Produkt oder in der Auftragsbestätigung angegeben werden.
b) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir ( LVI Haustechnik GmbH) berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 1,0 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf
Kosten und Gefahr des Kunden bei einem/ein dazu befugtes Unternehmen / Person einzulagern.
Gleichzeitig sind wir (LVI Haustechnik GmbH) berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um eine verderbliche Ware und ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern.
c) Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur – auch bei Lieferung frei Bestimmungsort – auf den Käufer über.